- Ablehnung von Gerichtspersonen
- Ablehnung f von Gerichtspersonen challenge of a court official
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Ablehnung — der Übernahme einer amtlichen Tätigkeit, z. B. der einer Vormundschaft oder der Tätigkeit eines Geschwornen oder Schöffen, darf regelmäßig nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen erfolgen (s. Vormundschaft, Schöffengericht, Schwurgericht). Von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Steuerrecht — I. Begriff:Gesamtheit der Rechtsnormen unserer Rechtsordnung, die sich – im weitesten Sinn – auf ⇡ Steuern beziehen. Diese schaffen und regeln die Rechtsbeziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen den Trägern der ⇡ Steuerhoheit und den ihnen… … Lexikon der Economics
Neutralität des Gerichts — Die Neutralität des Gerichts ist ein zwingendes Gebot des Rechtsstaatsprinzips. Neutralität im Sinne der Gewaltenteilung setzt voraus, dass Gerichte von Gesetzgebung und Verwaltung organisatorisch scharf getrennt sind.[1] Weitere Voraussetzung… … Deutsch Wikipedia
Beschwerde — Beschwerde, im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Tatsachen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Feldscher-Aktion — Als Feldscher Aktion oder Feldscher Angelegenheit bezeichnete man im internen Sprachgebrauch des Auswärtigen Amtes (AA) eine Reihe von diplomatischen Versuchen verschiedener Staaten, 1943 und 1944 bei der deutschen Regierung die Ausreiseerlaubnis … Deutsch Wikipedia
Ausschließung — Aus|schlie|ßung 〈f. 20〉 1. das Ausschließen, das Ausgeschlossenwerden 2. 〈Rechtsw.〉 gesetzl. Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache od. von eigenem Interesse * * * Aus|schlie|ßung, die; , en: das ↑ … Universal-Lexikon